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Geländer

Das Geländer nach SIA-Norm 358 muss den darin enthaltenen Mindestanforderungen genügen! Ist dies bei der Bauabnahme oder nach einem Unfall nicht so, dann kommt zur moralischen ,Schuld' auch noch die straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit zum Tragen. Ein Bauherr kann nur für sich und seine Familie die Verantwortung übernehmen; für Gäste, Spielkameraden usw. muss ein Bauteil den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Also: Höhe horizontales Geländer mind. 1000 mm, Treppengeländer mind. 900 mm. Bis auf eine Höhe 750 mm ab Boden darf keine Öffnung grösser als 120 mm sein. Die Geländerfüllung muss so beschaffen sein, dass ein Überklettern nicht oder nicht so leicht möglich ist.

Fachbegriffe: Pfosten, Fussplatten, Handlauf, Handlaufträger, Handlaufabschluss, Traversen, Staketen/Stäbe, Geländerfüllung, Knieleiste, (Zwischenleiste) Stehbord, (Bordleiste)

Handlauf

Ein Handlauf schützt vor Sturz - nicht vor Absturz; er ist eine Hilfe beim Treppensteigen. Hat eine Treppe mehr als 5 Stufen, sollte ein Handlauf angebracht werden. (SIA 358)

Als Handlaufprofil eignen sich gut runde Rohre bis Durchmesser 42 mm oder Radreifprofile (Flachstahl mit abgerundeten Kanten) zum Beispiel 44/40/12.

Handlaufkonsolen dürfen gerne kreativ gestaltet werden, wichtig ist, dass die Befestigung des Handlaufes von unten erfolgt, damit die Hand das Profil gut umfassen kann, ohne 'anzuschlagen'. Abstand Handlauf / Mauer ca. 45 mm.

Bei 'verzogenen' Treppen ist man immer unsicher, ob die einzelnen Handläufe in der Ecke verbunden werden müssten; möchte man den Handlauf rund gewalzt oder soll einfach eine Durchschnittsneigung angenommen werden. Es ist (auch) eine Frage des Preises!

Geländer
Handlauf
Handlauf
Handlauf
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